Volksverhetzung
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Definition nach dem Strafgesetzbuch §130 Volksverhetzung
Jemand begeht Volksverhetzung wenn er gegen eine Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu solch einer Gruppe oder gegen einen Teil der Bevölkerung:
- zum Hass aufstachelt
- zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert.
Betreffende Gruppen definieren sich durch:
- nationale
- rassische,
- religiöse,
- oder ethnische Herkunft.
Volksverhetzung begeht derjenige, der zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen einen oder mehrere Menschen einer bestimmten Gruppe, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung aufhetzt.
Der Grund: er stört den "öffentlichen Frieden".
"Volksverhetzung" ist es, wenn andere Menschen böswillig beschimpft, verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Würde verletzt werden. Ebenfalls eine Straftat ist es, wenn man Schriften oder Texte im Internet verbreitet, die die nationalsozialistischen Verbrechen leugnen oder zum Rassenhass aufstacheln. Volksverhetzung kann mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Quellenangaben & Verweise
- https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321358/volksverhetzung/